Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kindersprachschule Merry-go-round

1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Kindersprachschule Merry-go-round und den Eltern, die ihre Kinder für Kurse (ab 2 Jährig) angemeldet haben.

2 Kurse
2.1. Die Kurse finden an folgender Adresse statt: Delta Areal, Langendorfstrasse 2, 4513 Langendorf, Gebäude 101, 1. Stock
2.2. Die Kinder können maximal 15 Minuten vor und nach Beginn bzw. Ende der Spielgruppe gebracht / abgeholt werden.
2.3. Während den offiziellen Schulferien der Stadt Solothurn finden keine Kurse statt.
2.4. Wir empfehlen, während den Ferien, das von uns angebotene und durchgeführte Kindersprachcamps zu besuchen. Genauere Informationen darüber sind auf der Webseite: https://www.kindersprachcamps.ch zu finden.
2.5. Elternbesuche sind jederzeit willkommen.
2.6.Verpasste Lektionen werden nicht rückerstattet.
Bei einer Erkrankung des Kindes ist eine Kompensation in Form eines Besuches der Parallelspielgruppe (sofern diese besteht) nach Vereinbarung mit der Betreuungsperson möglich.
2.7. Der Stundenplan für das kommende Schuljahr wird im Juni des laufenden Jahres unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern und des Kollegiums erstellt.

3 Kursgrössen
3.1. Die Kurse kommen bei einer Mindestanzahl von vier Kindern ab Kindergartengruppen (Preschool, A1, usw.) sowie fünf Kindern in der Spielgruppe zustande.
3.2.Wird diese Mindestanzahl in einer Spiel- oder Sprachgruppe nicht erreicht, kann eine Erhöhung der Kurskosten erfolgen.

4 Sicherheit, Unfall- und Haftpflichtversicherung
4.1. Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen.
4.2. Kinder mit Fieber oder ansteckenden Krankheiten dürfen die Spielgruppe erst wieder besuchen, wenn sie sich vollständig erholt haben. 
4.3. Kinder dürfen nur von ihren Eltern abgeholt werden, ausser wenn diese explizit andere Anweisungen gegeben haben.

5 Kosten
5.1. Die Kosten für die verschiedenen Kurse sind unter folgendem Link einsehbar: Kurskosten
5.2. Dazu kommen CHF 50.– pro Jahr für Kursmaterial.
5.3. Geschwister erhalten einen Rabatt von 30%
5.4. Modalität der Kurskosten: 1. Periode = August bis Februar, 2. Periode = Februar bis Juli
5.5. Zu Beginn des Semesters wird eine Rechnung auf der Grundlage der Anzahl der stattfindenden Lektionen ausgestellt, die innerhalb von 20 Tagen zu begleichen ist.
5.6. Bei nicht rechtzeitiger Begleichung der Rechnung erfolgt eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 20.-. 
5.7. Falls die Rechnung nach Erhalt der 2. Mahnung immer noch nicht bezahlt wird, behält sich die Vereinsleitung das Recht vor, das Kind definitiv und unwiderruflich von der Spielgruppe auszuschliessen.

6 Austritt
6.1. Ein geplanter Austritt muss in schriftlicher Form spätestens drei Monate im Voraus, vor Ende des Semesters oder des Schuljahres erfolgen – also bis 31. Oktober oder 30. April.
6.2. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt für das kommende Semester als angemeldet und schuldet das Kursgeld.
6.3. Ein Wechsel der Spielgruppen innerhalb des Vereins ist nach vorheriger Absprache mit den Betreuungspersonen möglich.

7 Foto- und Videoaufnahmen
7.1. Mit dem Einverständnis mit dem vorliegenden Vertrag stimmen die Eltern zu, die Foto- und Viedoaufnahmen des Kindes für die Webseite des Vereins für Sprachen und Kultur „Merry-go-round“ und für Informations- und Werbematerialien, die in unmittelbarem Bezug zur Tätigkeit des Vereins stehen, zur Nutzung freizugeben.
7.2. Es werden keine personenbezogenen Daten von Kindern auf der Webseite veröffentlicht, insbesondere keine Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.
7.3.Falls die Eltern mit einem gemachten Foto oder Video nicht einverstanden sind , können sie dies dem Medienverantwortlichen mitteilen und um eine Löschung der Dateien bitten.

8 Diverse Regeln und Abläufe
8.1. In den Räumlichkeiten der Spielgruppe benötigen die Kinder Hausschuhe oder Socken mit rutschfester Sohle.
8.2. Über das geplante Fernbleiben von Kursen sollten die Betreuungspersonen vorzeitig informiert werden.
8.3. Jedes Kind bringt für den Znüni eine Frucht mit. Crackers, Cerealien (Cornflakes) und Getränke werden von der Spielgruppenleitung besorgt.
8.4. In der Spielgruppe werden die Geburtstage der Kinder mit Spielen, Liedern und Geschenken gefeiert. Auf Wunsch kann das Geburtstagskind Kuchen, Kekse oder sonstige Leckereien mitbringen. Diesbezüglich wird um eine kurze Mitteilung eine Woche im Voraus gebeten.

Änderungen der Kosten und Kursbestimmungen bleiben vorbehalten.

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